Hausordnung

 

HAUSORDNUNG DER SPIELHALLE STENKELFELD


§1 Kleiderordnung

Für Herren besteht Anzugspflicht. Wer keinen Schlips oder Fliege, Nadelstreifenanzug oder Frack und ein Paar Lackschuhe besitzt, hat in der Spielhalle Stenkelfeld nichts zu suchen. Träger von Schlipsen mit roten Nelken sind besonders gern gesehen.
Für Damen gibt es keine Einschränkung der Bekleidung, außer der Vorschrift eines tiefen Dekolletés.

§2 Frisur

Langhaarige haben keinen Zutritt. Frauen mit langen Haaren werden bevorzugt eingelassen. Kahlköpfige und Leute mit Halbglatze müssen eine Kopfbedeckung tragen.

§3 Sauberkeit

Wer unangenehm riecht oder sichtbare Flecken auf seiner Kleidung aufweist, hat keinen Zutritt. An der Garderobe kann Deodorant, Parfüm und neue Kleidung gekauft werden.

§4 Benehmen

Man hat sich unauffällig zu benehmen, außer beim Einsatz.
Es ist untersagt, auf Heizkörpern zu sitzen.
Das Anstimmen von Trinkliedern ist verboten, der Genuß von Alkohol erwünscht.
Das Verhalten des Spielhallen-Personals und der Croupiers ist nicht in Zweifel zu ziehen.
Für kleine Gefälligkeiten sind sie aber immer zu haben.
Der Spielhallen-Geschäftsführer hat das letzte Wort.

§5 Einsatz

Für jeglichen Einsatz benötigt die Spielhalle Stenkelfeld einen unterschriebenen Blankoscheck des Spielers. Dieser wird im Tresor des Geschäftsführers hinterlegt. Voraussetzung ist eine Bonitätsprüfung. Mindesteinsätze gibt es nicht. Wer zu wenig einsetzt, wird vom Granata-Security-Service freundlich um eine höhere Gabe gebeten.

§6 Verlust

Wer alles verspielt hat, bekommt von der Spielhalle Stenkelfeld noch eine Chance. Die/der Spieler(in) kann wählen: Eine Partie Bauernskat gegen den Geschäftsführer um den Blankoscheck oder sie/er tritt sofort für ein Jahr den Dienst als Toilettenfrau beziehungsweise -mann an.

§7 Mindestalter/Höchstalter

Zutritt haben alle 18 - 65jährigen. Wer jünger ist, kann mit der Kreditkarte seiner Eltern doch noch Einlaß gewährt bekommen. Wer älter ist, muß seine Lebensversicherung auf den Geschäftsführer überschreiben. Diese wird sicher im Tresor verwahrt und im Erlebensfall zurückgegeben.

§8 Öffnungszeiten

Die Spielhalle Stenkelfeld öffnet an jedem Tag um 18.05 Uhr ihre Türen. Geschlossen wird, wenn der Geschäftsführer müde ist. An Sonn- und Feiertagen nimmt die Spielhalle einen kleinen Eintrittspreis wegen außergewöhnlicher Belastungen. Dieser liegt im Ermessen des Geschäftsführers. Besondere Öffnungszeiten können mit dem Geschäftsführer vereinbart werden. Dies ist nur eine Honorarfrage.

§9 Haftung

Die Spielhalle Stenkelfeld haftet für keinerlei Übergriffe des Personals. Verletzungen können aber im hauseigenen Operationssaal sofort und kostenpflichtig versorgt werden. Wertgegenstände, für die ebenso wenig gehaftet wird, können gegen einen kleinen Sicherungsbetrag im Tresor des Geschäftsführers aufbewahrt werden.

§ 10 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus 3 Personen:
1. dem Geschäftsführer
2. dem ehrenamtlichen Teilhaber
3. dem Bürgermeister
Diese drei Personen kontrollieren sich gegenseitig.

Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig,
gilt Stenkelfeld als Gerichtsstand.
Eigentumsvorbehalt/Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Alle Gewinne bleiben bis zum endgültigen Verlassen der Spielhalle Stenkelfeld im Eigentum des Geschäftsführers.



Stenkelfeld, den 04.08.1999

Der Geschäftsführer
(W. Oelgemöller)

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