Krawall

DER MECKERKASTEN DER HAUSMEISTERINNUNG
DIE ANTWORTEN vom 6.12.2000

Oberhölzel

Höselknecht Gnöttgen
Herr Oberhölzel, Herr Höselknecht und Herr Gnöttgen beantworten hier in exemplarischer Weise die wichtigsten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger unserer kleinen Gemeinde.

 

Beitrag von Walther und Gerlinde Öttengriede:
Sehr geehrte Herren, das geht doch wohl nicht an, dass meine dusseligen Nachbarn jetzt schon wieder zur Weihnachtszeit diese elektrischen Lichterketten und Kränze in der ganzen Gegend rumfiedeln. Ich als Bürger, der eher das Schlichte mag, kommt sich ja vor, wie in 'nem Science Fiction. Überall Spezial-Effekte und Klimbimm in den Fenstern. Wieviel Jahre soll das denn eigentlich noch gehen ...hören se mal? Meine Frage an Sie: Ist das denn gesetzlich nicht festgelegt, wie oft denn noch diese Geburt von dem Jesukinde zeremoniert werden darf? Und wenn ja, wie viel Watt stehen eigentlich jedem Haushalt für diese Kinkerlitzchen zu? Meine Nachbarsfamilie aus den neuen Bundesländern ist ja wenigstens schon so schlau und verwendet für diese Lichterspiele am Abend Taschenlampen, mit denen sie sich weit aus dem Fenster lehnen. Nur wenn ich diese Sippe dabei erwischen sollte, dass sie für diese Taschenlampen Akkus verwendet, die ja wiederum vom örtlichen Stromnetz aufgeladen werden, dann rappelt's da aber ganz gewaltig auf dem Nachbargrundstück. Bitte geben Sie mir doch einen Rat zur gesetzlichen Lage in diesem Fall!
Antwort von Herrn Oberhölzel:
Es gibt in diesem recht eindeutigen Fall natürlich gesetzliche Regelungen. Laut Stenkelfelder BGB ist die öffentliche Energieverteilung für Lichter- und Funzelketten während der Weihnachtszeit klar festgelegt: Gefunzelt wird nur an ungeraden Adventstagen zwischen 3:20 und 4:12 Uhr, wenn der Mond nicht abnimmt. Für eine persönliche Schlichtung mit Ihren Nachbarn bietet sich eine Aufklärungstherapie an. Die Plazierung einer 21098 WATT Funzelanlage (nur zum einmaligen Gebrauch) der Firma "Sengelmann" direkt vor dem unmittelbaren Eingangsbereich führt in der Regel schon nach Sekunden zu einem Erwachen und sofortigem Verständnis, wie unnötig Energieverschwendung wirklich sein kann!

 

Beitrag von Herrn Bielenberg:
Sehr geehrte Herren, liebe Stützen des Rechtsstaats,mit Genugtuung und Sympathie verfolge ich Ihren Kampf um Rechtschaffenheit und Ordnung zur Erhaltung von Sitte, Moral und Sauberkeit in Stenkelfeld. Dies war ausschlaggebend, mich vor zwei Jahren um einen Bauplatz in Stenkelfeld zu bewerben. Ich habe meinen Antrag nebst einer kleinen Anerkennung für seine Mühe direkt bei Bürgermeister Oelgemöller abgegeben. Er sprach seinen tiefsten Dank im Namen der Gemeinde aus und versprach meinen Antrag mit Vorrang in den Gremien einzubringen. Seiner Bitte, dies bei ihm persönlich durch eine kleine Schenkung an die Mitglieder des Bauausschusses zu unterstützen, bin ich gerne nachgekommen. Schneller als erwartet, bekam ich nun nach zwei Jahren einen ablehnenden Bescheid. Als Gründe wurden angeführt, dass ich in meinem Vorgarten keine Hecke oder Zaun setzen wollte. Ich hatte an ein schönes Löwenzahnbeet mit selbstsähenden Getreide gedacht. Dadurch würde es schnell zu nachbarlichen Kontakten kommen. Nun weiß ich nicht mehr weiter. Können Sie mir weiterhelfen. An einer kleinen selbstlosen Gabe für Ihre Vereinigung sollte es nicht scheitern.

P.S. Ich bin kein Öko.

Antwort von Herrn Gnöttgen:
Unser geschätzter Herr Oelgemöller wollte sie bestimmt nicht persönlich treffen - aber die endgültige Entscheidung liegt in diesem Fall ganz klar bei der Hausmeisterinnung. Wir möchten Sie bitten, uns noch einmal sehr genau Ihre Bebauungs- und Begrünungspläne im Detail zu übermitteln. In Ihren eingereichten Unterlagen fehlen wichtige Angaben über Rasenhöhe, lateinische Pflanzenbezeichungen und die Bemaßungsangaben im Nanobereich.

 

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