Krawall

Antworten zu dem Beitrag
von Herrn O. Senkblei
Für die Korrektheit der Rechtschreibung übernimmt die Hausmeisterinnung keine Verantwortung :-)

 

Antwort von Herrn Caudatae:
Sehr geehrter Bürger,
die Tatsache daß Ihr Opa ohne Puschen und Kautabak (Vorsicht: hierbei ist die Grenze zum Drogenmißbrauch schnell überschritten!) hilflos wirkt, sollte Sie nicht über die wesentliche Tatsache hinwegtäuschen, daß alte Menschen grundsätzlich ein Verkehrsrisiko darstellen! Ich würde Ihren Opa an Ihrer Stelle daher erst mal am Gartenzaun stehen lassen und dort festketten (handelsübliche Eisenketten, wie sie die Castorgegner im Wendland benutzen, ein bischen Beton und schon flutscht die Sache!), bis Sie sich rechtlichen Rat eingeholt haben. Auf keinen Fall dürfen Sie den alten Mann entfernen - sie machen sich sonst strafbar! Die dann anfallenden Exkremente können Sie als pflichtbewußter Bürger natürlich nicht auf dem Gehweg liegen lassen, machen Sie es daher wie unsere Vorfahren - trocknen und dann als Kohlenersatz für den Winter horten - so sparen Sie noch!

 

Antwort von Herrn Hans Rolfes:
Lieber Herr Senkblei,
das mit der Umleitung ist pfiffig, aber achten sie darauf, das ihr Achseldeo dann nicht zu dominierend ist. Das mit dem Opa ist verflixt, aber lösbar. Sie fragen da einen kompetanten Mann. Ich mache da kurzen Prozess, wenn so ein paar rotznäsige Schüler auf ne´n öffentlchen Weg vor die Schule rumdölmern, gibt einen anne Fresse. Sonne gammler gehören richtig einen vertobakt, tapfer von ihnen muss ich sagen. Nun Opa soll sich nich so anstellen, sieht er mal was anderes, wenn er bein Sperrgut mal vorbeiguckt. Die halten das sowieso nich lange aus mit soone alten Nörgler, der kommt wieder. Unseren Waldi ham se auch mal mitgenommen und der hat sich dann nach zwei Wochen wieder aus Müllberg hochbearbeitet, sah zwar ein bisschen ramponiert aus, aber heute trägt er wieder die Puschen und die zeitung. geht alles.

 

Antwort von Herrn Giselher Zobel-Anschütz:
Es ist ihre Pflicht organische Abfälle vorschriftsmäßig zu entsorgen. Unachtsam abgestellte oder weggeworfene biologische Zellformationen befinden sich so lange in ihrem Besitz, wie sie nicht von eine autorsierten Mitarbeiter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung entsorgt werden. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Hochachtungsvoll.
Giselher Zobel-Anschütz

 

Antwort von jchillmer:
Lieber Herr Senkblei, das Problem ist vielleicht verzwickter als sie annehmen. Ob der Opa jetzt Eigentum der Gemeinde ist, noch von ihnen unterhalten werden muss oder quasi als herrenlos von jedem dahergelaufenen Langhaarigen enfach mitgenommen werden kann, das hängt ganz entschieden davon ab, wie einfach er in die Stenkelfelder Abfallverordnung eingeordnet werden kann. Das ist nämlivch so: Nur wenn seine Füße der DIN 121001 entsprechen, als länger sind als Schuhgröße 52, gelten sie grundsätzlich als sperriges Gut, also Sperrmüll. Dann wäre der Opa Eigentum der Gemeinde. Gleiches gilt für eine Spannweite vom linken Innenohr zum mittleren Gelenk der rechten kleinen Zehe von mehr als 3,2447 m bei einer Normaltenperatur von 20°C.
Der Opa ist also vermutlich kein Sperrgut und somit bestehen auch keine Ansprüche von Seiten der Stadt. Was ist ihr Opa aber dann? Nun, Asbestverseucht gebaut haben ja früher alle mal, wie wärs also mit Sondermüll. Dessen Abholung hätte allerdings in 3-facher Ausführung schriftlich eingereicht werden müssen, Opa ist also auch dann noch ihrer. Anders ist das, wenn ihr Opa kümstliche Gelenke oder eine neue Hüfte hat. Sollten dann in Stenkelfeld die Abholzeiten von Sperrmüll und Gelbem Sack aufeinanderfallen, wäre ihr Opa rechtmäßig Eigentum des "Dualen Systems Deutschland" und müsste somit gesetzlich festgelegt so schnell wie möglich dem Wertrstoffkreislauf zugeführt und zur Wiederverwendung aufbereitet werden.
Außer in diesem Fall ist der Opa also auf jeden Fall immer noch ihrer und das sollten sie den lamghaarigen Gammlern auch zeigen, aber passen sie beim nächsten Mal besser auf. Denn wenn ihr Opa das nächste mal wieder frei herumläuft und im Wald herumstromert, möglicherweise noch seltene Tiere aufscheucht oder an den Futterkrippen dem Rot-und Damwild das Futter wegfrisst dann hört der Spaß auf. Dann kann jeder Jäger ihn erlegen oder auf ihre Kosten einfangen und an sie zurückführen. Und das, das kommt sie dann aber teuer. Also überlegen sie es sich gut. Vielleicht brauchen ihn die Hippies ja doch und können ihn auch haben. :-):-)

 

Antwort von Herrn Henning:
Einerseits :In dem Augenblick, in dem Sie Ihren Opa an den Zaun lehnten, haben Sie rein rechtlich auf das Eigentum verzichtet, es sei denn, Sie hätten ihn eindeutig als der Kommune zugedachten Sperrmüll gekennzeichnet. Wie auch immer : Ihrer isses nich mehr.
Andererseits : Es gibt keine Sklaverei mehr und Ihr Opa gehört niemandem. Es sei denn, er wäre entmündigt und Sie hätten die Vormundschaft. In dem Fall könnte man von einer gewissen Verfügungsberechtigung ausgehen, die aber durch das Abstellen am Zaun nicht berührt wird. Das Problem ist im Übrigen zu komplex, um es kostenlos zu erörtern. Bitte rufen Sie mich doch in der Kanzlei an : 0190 .....

 

Antwort von Frau Elsie Bürzelbrei:
Sehr geehrter Herr Senkplei!
Mein erster Rat lautet:Lassen sie Opa nich aufm Gehweg stehn!Wir haben Temperaturen um 0°Celsius! Lassen sie ihn wieder rein.Empöörend ist,dass sie ihm vorher auch noch die Puschen abgenommen haben! Das kann rechtliche Probleme geben von wegen Körperverletzung usw.Mann friert am Gehweg so leicht fest... Ausserdem ist das Ganze nur ein Problem der Schwerkraft,ohne die hätte Opa nichts mehr am Boden gehalten!
Mit freundlichem Gruß
Elsie Bürzelbrei

 

Zurück zur Übersicht vom 18.4.2001