Krawall

DER MECKERKASTEN DER HAUSMEISTERINNUNG
DIE ANTWORTEN vom 5.11.2001

Oberhölzel

Höselknecht Gnöttgen
Herr Oberhölzel, Herr Höselknecht und Herr Gnöttgen beantworten hier in exemplarischer Weise die wichtigsten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger unserer kleinen Gemeinde.

 

Beitrag von Herrn Piejos:
Was macht man mit einem gebrauchten Gartenteich?
Antwort von Herrn Gnöttgen:
Gebrauchte Gartenteiche gehören in den Sondermüll! Sollten Sie sich nach der Entsorgung für einen neuen Gartenteich entscheiden, beachten Sie bitte das neue Stenkelfeld Gesetz zum Neubau und Pflegen von Gartenteichen nach dem 13.11.1999!
§ 278/1: Die Gesamtfläche darf 4,5678 m² nicht unterschreiten.
§ 278/2: Die Gesamttiefe ist grundsätzlich mit 12,349 m zu veranschlagen, um auch Zugvögeln mit einer durchschnittlichen Flughöhe von 239 m eine sichere Abtauchphase zu gewährleisten.
§ 278/3: Seerosenblätter sind grundsätzlich verboten.
Neue Gartenteiche bedürfen auf jeden Fall eine Sondergenehmigung der Hausmeisterinnung Stenkelfeld!

 

Beitrag von Herrn Bilm:
Direkt vor unserem Haus werden Pferde von ihren Reitern vorbeigeführt, die Pferde verlieren ihren Kot und die Reiter urinieren an die Hecke. Was tun?
Gruß von Volker aus Bilm (der mit den extra langen Haaren)
Antwort von Herrn Oberhölzel:
Es handelt sich bei den betreffenden Personen vermutlich um die Familie Pfördröden! Uns fehlen allerdings bis Heute handfeste Beweise, um rechtliche Schritte einzuleiten. Wir möchten Sie daher bitten, dieses Verhalten genauestens zu dokumentieren! Sehr gut bewährt hat sich dabei eine Videoausrüstung der Firma "VIDÖPhön". Die Installation der einzelnen Komponenten kann allerdings schon 2 bis 3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Kosten der Beweisführung werden ihnen im Rahmen der "Stenkelfelder Krönzeugenregelung" selbstverständlich erstattet.

 

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