
Anfahrt:
Bewährter
Posten, um einen nennenswerten Rechnungsbetrag auch dann zu gewährleisten,
wenn zur Reparatur lediglich entweder
- das Auf- und wieder Zumachen der Abdeckhaube
- eine viertel Drehung
mit einem Schraubenzieher
- ein geübter Fußtritt in die Mechanik
- die Diagnose eines
irreparablen Totalschadens
(siehe unter "lohnt nicht")
- ein halber
Teelöffel Öl
- nichts von alledem
vonnöten waren, ersatzweise die von der Innung vorgeschriebenen 1,5 Sekunden Wartezeit ab
Haustürklingeln verstrichen sind und wegen offenkundiger Abwesenheit des Auftraggebers
die sofortige Abfahrt angetreten werden mußte.
Die Anfahrtkosten berechnen sich nach der Formel:
4 x L x S x A x T x K = DM
dabei ist:
"4" die maximale Personenzahl, für
die ein Renault 4-Kastenwagen
zugelassen ist
"L" das Lehrjahr des dienstältesten
Auszubildenden
(siehe "Zuschauer")
"S" der zurückgelegte Weg, wobei
bekanntlich alle Wege
über Rom führen
"A" die auf dieser Strecke
verstrichenen Arbeitsstunden, inkl.
gesetzlich vorgeschriebener Lenkpausen
"T" der durchschnittliche
Kraftstoffverbrauch eines Renault
(hier: Benneton-Renault)
"K" ein von der Handwerkskammer
festgelegter Geheimfaktor
Nach dieser Formel kann der Rechnungsbetrag recht einfach überprüft werden.
Tip: Wird dieser Betrag um mehr als das
Zweieinhalbfache überschritten, liegt möglicherweise Wucher vor.
Hier sollten Sie nur unter allergrößtem Vorbehalt zahlen.
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